Frau Sandrine MATHIEU berät Unternehmen, die sich ständig weiterentwickelnden Arbeitsgesetzen stellen müssen. Während der Ausführung des Arbeitsvertrags kann vom Arbeitgeber verlangt werden, seine Führungsbefugnisse auszuüben und Arbeitnehmer zu bestrafen, die ihren Pflichten nicht nachkommen.Wenn vom Arbeitgeber verlangt wird, dass er den Arbeitsvertrag nach Treu und Glauben ausführt und dabei die Rechte und Freiheiten des Arbeitnehmers respektiert, bleibt die Tatsache bestehen, dass der Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Unterordnung bestimmte Verpflichtungen einhalten muss, die mit der Einhaltung des Arbeitsvertrags und der darin enthaltenen Klauseln beginnen (Verschwiegenheitspflicht, Loyalitätspflicht, Respekt vor der Arbeitszeit usw.).Ebenso wichtig ist die Überwachung des Arbeitsverhältnisses, da es darum geht, jederzeit auf unvorhergesehene Ereignisse des Alltags reagieren zu können, etwa auf eine Kündigung des Arbeitsplatzes, eine ungerechtfertigte Abwesenheit, eine Auseinandersetzung zwischen Arbeitskollegen oder auch auf die Weigerung, einer vertraglichen Verpflichtung nachzukommen.Das tägliche Eingreifen des Unternehmens ermöglicht es den Unternehmen, mit solchen Einschränkungen gelassener umzugehen.